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ALT "Mehr Netz, weniger Bürokratie", so Digitalministerin Kristina Sinemus in ihrer Rede im Hessischen Landtag.

ALT Die Beschleunigung ist besonders für ländliche und dünn besiedelte Gebiete in Hessen wichtig. Im Detail ändert sich: Antennenanlagen sollen künftig nicht mehr als „Sonderbauten“ gelten und können auch bei einer Höhe über 30 Metern vereinfacht genehmigt werden. Es wird eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten für die Errichtung von Mobilfunkmasten eingeführt, um Netzbetreibern Planungssicherheit zu geben. Dh. nach drei Monaten gilt die Annahme der Genehmigung. Und die bisherigen Abstandsregelungen für Masten im Außenbereich werden abgeschafft, wodurch die Errichtung von Masten auf kleineren Grundstücken möglich wird.

































