Pinned Tweet
Das RA2.0 ist eine absolute #Blackbox.
Drei Gründe:
1️⃣ Dynamische Rechtsübernahme
In den Abkommensbereichen macht künftig die EU die #Gesetze – die Schweiz #verpflichtet sich völkerrechtlich, sie zu übernehmen. Wir stimmen über Verträge ab, deren Inhalt in 2, 5 oder 10 Jahren niemand kennt.
2️⃣ EuGH-Urteile
Alle bisherigen und künftigen EuGH-Urteile zum übernommenen EU-Recht gelten auch für die Schweiz. Im Streitfall ist das #Schiedsgericht an die Auslegung des EuGH gebunden. Ändert der EuGH zB die Definition von «Familiennachzug», ändert sich unser Recht – ohne Mitwirkung!
3️⃣ Ausgleichsmassnahmen
Setzt die Schweiz EU-Recht nach Ansicht der EU nicht um, darf die EU «verhältnismässige» #Ausgleichsmassnahmen ergreifen – in jedem beliebigen Binnenmarktabkommen. Wo und wie, entscheidet Brüssel. Was «verhältnismässig» heisst, definiert der Vertrag nicht: Wie misst ein Schiedsgericht, ob eine Strafe bei der Personenfreizügigkeit für einen Verstoss im Landverkehr «verhältnismässig» ist? Die EU wird den #Preis für ein Nein derart hoch ansetzen, dass es faktisch kein Nein mehr gibt.
Wer Ja zum RA2.0 sagt, unterschreibt einen #Blankocheck.
Niemand bei Verstand geht so etwa ein!
#Rechtsunsicherheit #Blackbox
Das sind doch einmal ganz vernünftige Töne aus meinem Geburtskanton @KantonSolothurn.
„Die EU Verträge gefährden unsere Institutionen und unsere Demokratie.“
#Bilaterale3Nein
Die Woche fängt ja gut an: in den @tamedia_ Zeitungen wird man heute mit einem überlangen Artikel mit einer weiteren utopischen Forderung eines deutschen Professor (Prof. Dr. Gregor Dobler - Uni Freiburg) beglückt:
„Sein Vorschlag: Jede und jeder sollte im Laufe des Lebens zwei Jahre Auszeit nehmen können, auf Wunsch auch auf mehrere Phasen verteilt. Eine steuerfinanzierte Grundsicherung würde währenddessen zum Leben reichen, ohne den vollen Lohn zu ersetzen. Wer einen Job hat, sollte das Recht behalten, danach an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren.“
Klar, man könnte ja auch 3 oder 4 Jahre daraus machen!
Aber jemand müsste es am Schluss halt dann einfach bezahlen! (13. AHV lässt grüssen!)
🎬 Im falschen Film
Drehbuch: Gesetze aus #Brüssel, dynamische #Rechtsübernahme, #EuGH und #Ausgleichsmassnahmen.
Hauptrolle: die Schweiz – mit einem #Integrationsvertrag, der die direkte Demokratie massiv einschränkt und Volk und Parlament zu Statisten macht.
Klar, das sind aber 2 verschiedene Paar Schuhe!
1) Wir haben ein kleines „windows of opportunity“ wenn das Resultat der #Einigungskonferenz zur Frage des Ständemehrs (der „ Kompromiss“ wird sein, dass es keine Ständemehr braucht - weil mehr EU-Turbos in der EK sein werden als Gegner) schliesslich vom SR nicht gutgeheissen wird (wenn alle SR gleich stimmen oder wenn es wenige „Umkipper“ gibt) wird das Geschäft (=RA2.0) abgeschrieben. Das wäre das absolut Beste!
2) Im obigen Tweet geht es darum, dass eine Aufteilung des Paketes und auch der Fall einer Ablehnung eines Abkommens sowohl in der Schweiz, wie auch in der EU gar nicht vorgesehen ist und dem Vertrag widerspricht! Dass man es trotzdem macht, deutet darauf hin, dass es #Absprachen geben muss, wie man das handhaben wird. Das möchte ich herausfinden!
Weil dieses Vorgehen gar nicht vorgesehen war, gibt es jetzt die bizarre Situation, dass bei einer Notifikation der EU über den Stabilisierungsteil die 3 verschobenen Abkommen formell nach 2 Monaten in Kraft treten, aber das noch nicht möglich ist, weil die Schweiz noch nicht zugestimmt hat.
Zudem könnte der BR die Abkommen provisorisch in Kraft setzen (wie er das beim EUPA/ Programmabkommen gemacht hat)
Dass Abkommen formell bereits in Kraft sind und der BR diese (eventuell) sogar provisorisch in Kraft setzt, würde natürlich #abstimmungstaktisch für die 3 verbleibenden Abkommen eine komplett neue Dynamik geben: der Druck auf den Stimmbürger wäre immens, diesen zuzustimmen, wenn die 3 Abkommen von der EU abgesegnet sind und eventuell bereits provisorisch in Kraft sind.
#strategy101
Replying to @MathysRoland
Der akutere Knackpunkt ist die Differenzbereinigung: Können sich National- und Ständerat beim Referendumsmodus nicht einigen, kommt das EU-Paket gar nicht erst vors Volk. Erst wenn das Parlament eine gemeinsame Linie findet, werden Teilabstimmungen und festgelegte Termine relevant. So verstehe ich den Verfahrensablauf … vielleicht liege ich damit aber auch nicht ganz richtig.
⚡️Plötzlich wollen die EU-Turbos und der Bundesrat das Paket Schweiz–EU zerlegen: zuerst der Stabilisierungsteil, später Strom, Lebensmittel und Gesundheit. Noch in der Botschaft vom 13. März 2026 (S. 165) stand, der Bundesrat strebe ein «gleichzeitiges Inkrafttreten» von Stabilisierungsteil und Stromabkommen an.
👉 Das Problem steht im Vertrag selbst. Art. 50 Abs. 2 des Stromabkommens: Es tritt «am ersten Tag des zweiten Monats» nach der letzten Notifikation betreffend die 14 Instrumente des Stabilisierungsteils in Kraft. Das Stromabkommen selbst steht nicht auf dieser Liste. Wird der Stabilisierungsteil im Juni 2027 angenommen und notifiziert, ist das Inkrafttretensdatum des Stromabkommens damit fixiert, auch wenn das Volk erst Monate später darüber abstimmt. Gleiches gilt für Lebensmittel (Art. 33) und Gesundheit (Art. 26).
👉 Die EU sieht die Verträge als «untrennbar verbunden», schliesst sie in einem einzigen Ratsbeschluss ab und ratifiziert erst, wenn die Schweiz «das Paket» durch hat. Laut NZZ hat der EU-Chefunterhändler den Schweizer Aussenpolitikern im November 2025 in Brüssel unmissverständlich gesagt: alles oder nichts. Eine Teil-Ratifikation bräuchte einen neuen Ratsbeschluss mit Zustimmung des EU-Parlaments oder eine Vertragsänderung.
Auf die Frage der NZZ, ob es offizielle oder informelle Signale aus Brüssel gebe, verweigert das EDA die Auskunft.
👉 Daraus folgt: Entweder gibt es hinter den Kulissen bereits #Absprachen zwischen #EDA und #Brüssel zur Reihenfolge und ob der Stabilisierungsteil in Kraft tritt, auch wenn andere Abkommen fehlen, oder Bern fährt mit der Juni-2027-Abstimmung völlig auf Risiko. Wohl kaum!
Ein solcher #Hinterzimmerdeal wäre ohne Mandat und Konsultation des Parlaments (Art. 152 ParlG) wohl rechtswidrig.
👉 Auch könnte knallhartes abstimmungstaktisches Kalkül der EU-Turbos dahinter stecken: Ist der Stabilisierungsteil erst in Kraft und hat die EU das ganze Paket mit einem einzigen Ratsbeschluss abgeschlossen (es kann nur das, ohne dass der ganze Prozess in der EU neu gestartet wird), stimmen wir später über Verträge (Strom, Lebensmittel, Gesundheit) ab, die aus Sicht Brüssels bereits fertig sind und deren Inkrafttretensdatum nach Vertragstext längst verstrichen ist. Ein Nein erscheint dann nicht mehr als freie Entscheidung, sondern als nachträgliches Aufschnüren eines Pakets, das die Schweiz selbst verhandelt hat. Das ist wohl kein Zufall, sondern erzeugter Druck: Wer zuerst die Stabilisierung durchbringt, stellt das Stimmvolk bei den Folgeabstimmungen vor vollendete Tatsachen.
Wie auch immer sich die Schweiz mit der EU abgesprochen hat, das gehört auf den Tisch!
Ein Gesuch ans EDA nach BGÖ ist unterwegs.
Ich erwarte einmal mehr massiven Widerstand, mir irgendwelche Dokumente dazu herauszugeben. 💪
@autonomiesuisse @kompass_europa @nebelspalter @Weltwoche @NZZ
Roland Mathys retweeted
𝗗𝗶𝗲 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇 🇨🇭 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲 𝗘𝗨 🇪🇺 𝘁𝗲𝗶𝗹𝗲𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗚𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 – 𝘂𝗻𝗱 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗱𝗼𝗰𝗵 𝘀𝗼 𝘄𝗲𝗶𝘁 𝘃𝗼𝗻𝗲𝗶𝗻𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿 𝗲𝗻𝘁𝗳𝗲𝗿𝗻𝘁 𝘄𝗶𝗲 𝗱𝗶𝗲 𝗯𝗲𝗶𝗱𝗲𝗻 𝗘𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗪𝗲𝗹𝘁.🇨🇭👇
Die Schweiz hat gerade gezeigt, was passiert, wenn Bürger über Bargeld abstimmen dürfen: Am 8. März 2026 verankerten 73{,}4% die Pflicht der Schweizerischen Nationalbank, Banknoten und Münzen bereitzustellen, in der Verfassung. ✅
Die EZB verkauft den digitalen Euro als «Bargeld für das digitale Zeitalter» – angeblich mit Datenschutz. Doch die Bürger der Eurozone hatten keinerlei vergleichbares Mitspracherecht: weder darüber, ob öffentliches digitales Geld Bargeld verdrängen darf, noch darüber, wie ihr Datenschutz konkret ausgestaltet wird. 🔥‼️
The digital euro will bring the benefits of cash into the digital age: a secure form of public money that protects privacy and is accepted across the euro area, says ECB Executive Board member Piero Cipollone to @MilanoFinanza.
Read the interview link.europa.eu/PFJjgx
Toni Brunner ist einfach immer noch ein rhetorisches Naturtalent.
Gestern an der Jahrestagung der IG Freiheit (freiheit-liberte.ch/) mit Vortrag von Professor Schaltegger vom IWP.
Hier ist noch der ganze Text! 👇
Unbedingt lesen! 👇👇👇
Sehr fundierte und stringente Analyse von @SchelkerMark in der @FuW_News, warum uns mit dem RA2.0 ein Regulierungs-Tsunami (meine Worte) droht, weil unsere institutionellen Bremsen nicht mehr wirken und wir nicht mitwirken können!
Wirtschaftliche Vorteile von RA2.0 sind sehr gering: Die Ecoplan-Studie im Auftrag des Bundes misst primär den Effekt der Personenfreizügigkeit, nicht den Nutzen eines verbesserten Marktzugangs.
Für die bisherige Wohnbevölkerung verbleibt im Jahr 2045 ein Plus von 0,9% des BIP. Der wirtschaftliche Nutzen des Vertragspakets ist also gering.
Dem stehen institutionelle Kosten gegenüber. In den erfassten Bereichen soll die Schweiz neues EU-Recht dynamisch übernehmen.
Die Schweizer Gesetzgebung kennt mehrere #Bremsen. In der #Vernehmlassung können Kantone, Parteien und Verbände frühzeitig Stellung nehmen. Eine #Regulierungsfolgenabschätzung soll die wirtschaftlichen Auswirkungen sichtbar machen. Danach beraten #National- und #Ständerat die Vorlage mehrfach. Am Ende kann das #Referendum stehen.
In der Theorie hat die EU sogar einen ähnlichen Prozess.
In der Praxis nimmt die EU häufig eine Abkürzung: den informellen #Trilog. Kommission, Parlament und Rat verhandeln hinter verschlossenen Türen einen gemeinsamen Text. Parlament und Rat beschliessen den Text danach zwar formell, doch das politische Paket ist bereits geschnürt, und die Räte beschliessen die neuen Rechtsakte mehrheitlich schon in der ersten Lesung.
Der Draghi-Bericht zählt von 2019 bis 2024 rund 13’000 EU-Rechtsakte und kritisiert das Fehlen von Kostenkontrolle bei späteren Änderungen.
Mit den Bilateralen III übernimmt die Schweiz nicht nur einzelne Regeln, sondern bindet sich an eine externe Regulierungslogik mit hoher Regulierungsdynamik. Gleichzeitig schwächt sie ihre stärkste Bremse, weil ein #Referendum künftig im Schatten möglicher #Ausgleichsmassnahmen steht. Bei sehr geringen zusätzlichen Marktzugangsvorteilen ist dies kein Nebenaspekt, sondern der Kern der Abwägung. Die Frage lautet nicht, ob Schweizer Regulierung immer besser ist, sondern welchem institutionellen Prozess wir bei noch unbekannten Regeln der Zukunft eher vertrauen.
fuw.ch/bilaterale-iii-warum-…
Unbedingt lesen! 👇👇👇
Sehr fundierte und stringente Analyse von @SchelkerMark in der @FuW_News, warum uns mit dem RA2.0 ein Regulierungs-Tsunami (meine Worte) droht, weil unsere institutionellen Bremsen nicht mehr wirken und wir nicht mitwirken können!
Wirtschaftliche Vorteile von RA2.0 sind sehr gering: Die Ecoplan-Studie im Auftrag des Bundes misst primär den Effekt der Personenfreizügigkeit, nicht den Nutzen eines verbesserten Marktzugangs.
Für die bisherige Wohnbevölkerung verbleibt im Jahr 2045 ein Plus von 0,9% des BIP. Der wirtschaftliche Nutzen des Vertragspakets ist also gering.
Dem stehen institutionelle Kosten gegenüber. In den erfassten Bereichen soll die Schweiz neues EU-Recht dynamisch übernehmen.
Die Schweizer Gesetzgebung kennt mehrere #Bremsen. In der #Vernehmlassung können Kantone, Parteien und Verbände frühzeitig Stellung nehmen. Eine #Regulierungsfolgenabschätzung soll die wirtschaftlichen Auswirkungen sichtbar machen. Danach beraten #National- und #Ständerat die Vorlage mehrfach. Am Ende kann das #Referendum stehen.
In der Theorie hat die EU sogar einen ähnlichen Prozess.
In der Praxis nimmt die EU häufig eine Abkürzung: den informellen #Trilog. Kommission, Parlament und Rat verhandeln hinter verschlossenen Türen einen gemeinsamen Text. Parlament und Rat beschliessen den Text danach zwar formell, doch das politische Paket ist bereits geschnürt, und die Räte beschliessen die neuen Rechtsakte mehrheitlich schon in der ersten Lesung.
Der Draghi-Bericht zählt von 2019 bis 2024 rund 13’000 EU-Rechtsakte und kritisiert das Fehlen von Kostenkontrolle bei späteren Änderungen.
Mit den Bilateralen III übernimmt die Schweiz nicht nur einzelne Regeln, sondern bindet sich an eine externe Regulierungslogik mit hoher Regulierungsdynamik. Gleichzeitig schwächt sie ihre stärkste Bremse, weil ein #Referendum künftig im Schatten möglicher #Ausgleichsmassnahmen steht. Bei sehr geringen zusätzlichen Marktzugangsvorteilen ist dies kein Nebenaspekt, sondern der Kern der Abwägung. Die Frage lautet nicht, ob Schweizer Regulierung immer besser ist, sondern welchem institutionellen Prozess wir bei noch unbekannten Regeln der Zukunft eher vertrauen.
fuw.ch/bilaterale-iii-warum-…
Krass!
Das EDA bestellte einen Plan B und wählte dann die schlechteste Option.
Michael Ambühl, immerhin Chefunterhändler der B II und Staatssekretär im EDA, wurde beauftragt, für den Fall des Abbruches des RA1.0 Verhandlungsvarianten auszuarbeiten.
Und was macht der BR: er wählt die als absolut am schlechtesten eingestufte Variante: Abbruch RA1.0 ohne nichts!
Wir werden von Unfähigen regiert!
(Jetzt haben wir Dynamische Rechtsübernahme, EuGH, Ausgleichsmassnahmen und UBRL…)
nebelspalter.ch/themen/2026/…
Roland Mathys retweeted
Bei der @grunliberale wedelt der Schwanz mit dem Hund.
Das ist unrealistisch.
Setzt euch für eine #Abschaffung des #Vertragszwangs ein.
Das ist auch nicht trivial, aber durchaus machbar.
Das ist nichts anderes, als die staatlich garantierte #Abnahmegarantie (alle Kassen müssen per Gesetz mit JEDEM Leistungserbringer zusammenarbeiten) abzuschaffen.
Das setzt sofort Anreize für Effizienz und Kosteneinsparungen, weil jeder Leistungserbringer von möglichst viele Kassen anerkannt sein will!
Alle Jahre wieder. Es braucht jetzt wirkungsvolle Massnahmen gegen den Krankenkassenprämien-Wahnsinn 🔥
abschaffen Krankenkassenobligatorium
Tarmed abschaffen für mehr Wettbewerb
keine Prämienverbilligung (Subventionen)
mehr Eigenverantwortung
libertaere-partei.ch/blog/20…
Hier noch ein weiteres Beispiel, wie uns die Verwaltung im Zusammenhang mit dem RA2.0 im wahrsten Sinne des Wortes im Dunkeln (respektive Schwarzen) hält!
Man hat mir das zukommen lassen. Ein anderer besorgter Bürger hat gemäss BGÖ Auskunft verlangt, wie die Diskussion zu den 14 Massnahmen zwischen #Verwaltung, #Gewerkschaften und #Wirtschaftverbänden ablief. Es wäre spannend zu wissen, wer wie auf die Erpressung der Gewerkschaften eingeknickt ist und wie der #Kuhandel ablief.
Unten sind die 4 ersten Seiten eines Dokumentes des SGB, das sehr intensiv geschwärzt wurde.
Irgend jemand hat ganz viele #Geheimnisse...
@nebelspalter @NZZ @Weltwoche @fuw
@NeuhausC @autonomiesuisse @KompassVI
Unser Freund @PeterGehler (der mich geblockt hat) dreht im roten Bereich, wenn die @NZZ mal nicht brav die Lüge des ach-so-tollen RA2.0 herunterbetet!
Ja, die Leute der NZZ, allen voran @ericgujer, haben eben (etwas spät) gemerkt, wie schlecht dieser Vertrag für die Schweiz ist!
Bald wird die Mehrheit so denken.
#Bilaterale3Nein
**Aufsteller des Tages**
Mein Telefon läutet. Unbekannte Nummer. Ein alter Kollege, Schweizer Banker, den ich aus Singapur kenne.
Ich denke mir: was will den der?
Er: „Du, ich lese deine Posts zum Vertrag mit der EU. Du hast dich intensiv damit beschäftigt. Ich war ursprünglich dafür - aber dank deinen Posts habe ich meine Meinung geändert!“
Wow! 🙏
Quintessenz an alle hier, die die Verträge kritisch sehen: klärt die Bürger in eurem Umfeld sachlich mit Fakten auf. Viele kennen wenig dazu oder nur vermeintliche Vorteile, weil sie SRF schauen oder @Tamedia und @chmediaag lesen - klärt sie auf!
Roland Mathys retweeted
Jetzt passt gut auf 👇👇
Wann unternimmt die @spschweiz etwas gegen ihre Extremisten, bevor es zu spät ist? Oder sind sie doch ihre Speerspitze, ganz nach dem Vorbild @JLMelenchon?
@ZStadtfux
@cedricwermuth
2027 sind in der 🇨🇭 Wahlen !
20min.ch/de/story/am-20-nove…

























