Macht #global was mit #IT #Infrastruktur. Versucht, das Ganze im Blick zu behalten und Komplexität zu managen. Freut sich, in Deutschland leben zu dürfen.

Deutschland
Joined July 2011
Das ist ein Must-Read zu Basiswissen für jede/n, um die Herausforderungen der Energiewende einordnen zu können: Eine Einführung in das Energienetz - Wieso uns Wind und Sonne aktuell nicht retten und es auch (noch) keine Speicher gibt | Ruhrbarone ruhrbarone.de/eine-einfuehru…
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Enteignung wirkt!
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Make Neckarsulm a Standort again.
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1986 und 1987 stand unser Mitglied @UW_4E mit anderen vor dem Werkstor des Atomkraftwerks Brokdorf und hinderte die Beschäftigten daran, zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen. Heute steht er wieder davor und erklärt, warum er seine Meinung geändert hat. Brokdorf lieferte über 40 Jahre lang massenhaft sauberen Strom. Wäre Brokdorf heute noch am Netz, wären wir dem Klimaziel näher.
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Warum wundert mich eigentlich nicht, dass das ZDF es nicht hinbekommst, einen Terroranschlag beim Namen zu nennen. Es ist so unfassbar inkompetent.
Liebes @ZDFheute-Team, kurze Durchsage an die Redaktion und gern auch an den Chef vom Dienst: Bei Hebron gab es heute keinen „Zwischenfall“. Ein Zwischenfall ist, wenn im Supermarkt das Glas Gurken runterfällt. Wenn zwei palästinensische Brüder losziehen, um gezielt Israelis zu töten, nennt man das einen Terroranschlag. Den Begriff gibt es im Duden schon recht lange, man muss ihn nur benutzen. Vielleicht liegt es am Wording-Leitfaden. Vielleicht an der Sorge, jemand könnte sich an klaren Worten stören. Den Opfern hilft beides nicht. Also noch einmal zum Mitschreiben: Terror. Kein Zwischenfall. So schwer ist das wirklich nicht. #ZDFheute #Hebron #Terror #Israel #Medienkritik #Sprache #ZDF
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Wir sollten die Linksradikalen genau so ernst nehmen, wie die Rechtsradikalen. Und auf die Katastrophen des 20. Jahrhunderrs schauen, ohne Schaum vor dem Mund, aber mit realistischem Blick. Wo ist der antitotalitäre Konsens geblieben?
„Wir wollen, dass alle Grundbedürfnisse, die die Menschen in dem Land haben, vergesellschaftet sind“ to.welt.de/eDppzYL
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Dem Immobilienunternehmer Kenan Abu Rashed reicht‘s. Er gibt nach zwei Jahren bei einem Bauprojekt für ein Mehrfamilienhaus in Berlin auf. Hier sein Rant auf Insta. Vielleicht hört rot-rot-grün ja auf ihn. WIR BRAUCHEN FÜR MEHR WOHNUNGEN NICHT MEHR STAAT, SONDERN WENIGER STAAT.
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2036 fliegen die Amerikaner zum Mars und wir stehen in der Schlange vor dem Staats-Aldi.
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Wo bleibt eigentlich die große Berichterstattung in unseren Qualitätsmedien über den etwas größer geplanten Terroranschlag in Israel heute Morgen mit 2 getöteten Soldaten der IDF? Oder geht die Maschinerie erst wieder los, wenn Israel Konsequenzen zieht? welt.de/politik/ausland/arti…
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Da kommt @janfleischhauer mit einer ganz sachlichen Frage zum konkreten Antisemitismus bei der Linken und weil die Chefin der Linken @inesschwerdtner darauf keine Antworten hat, reagiert sie mit dem Vorwurf der Frauenfeindlichkeit. Dass die von der Linken unterstützten und eingebundenen Islamisten Frauenverächter sind, kommt in ihrer kranken Gedankenwelt gar nicht vor. So eine peinliche Figur. Und peinlich ist jeder, der die wählt oder mit denen koalieren will.
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Wer hat denen denn ins Hirn geschissen. Unter „Falschmeldung“ so etwas raushauen und dann mit „Eine Berichtigung dieser offensichtlichen Unrichtigkeit im Gesetz wird umgehend angestoßen.“ schließen. Der Zoll definiert jetzt also, wie Gesetze auszulegen sind?
Replying to @eckilepsie
Das sieht der Zoll irgendwie anders. Ich bin wirklich fassungslos. Kann ich mir auch ein Gesetz aussuchen, was bis Jahresende nicht gilt? zoll.de/SharedDocs/Fachmeldu…
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Zur Änderung der Tabaksteuer: Es gilt tatsächlich ab sofort der Tarif, der eigentlich erst ab dem 1. Januar 2030 gelten sollte. Das aber nur bis zum 31. Dezember 2026; ab 1. Januar 2027 sinkt er erst mal wieder (liegt aber immer noch höher als gestern) und steigt dann jährlich weiter an, bis er ab dem 1. Januar 2030 wieder das Niveau erreicht hat, das er ab 21. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026 gehabt haben wird. Gemäß § 15 Abs. 1 TabStG entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr. Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 TabStG werden Tabakwaren durch die Entnahme aus dem Steuerlager in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt. § 17 TabStG regelt die Verwendung von Steuerzeichen und die Berechnung der Steuer durch den Hersteller. Das bedeutet, dass die im Einzelhandel vorhandenen Vorräte noch verkauft werden dürfen. Danach aber nur noch zum neuen Tarif. Klingbeil will jetzt zurückrudern, weil das ein "technischer Fehler" gewesen sein soll. Das ist natürlich Unfug: Das Gesetz ist exakt so beschlossen worden, wie der Finanzausschuss es in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/8605) formuliert hatte. Art. 2 des Gesetzes sieht auch eine Änderung der Übergangsvorschriften und der Tabaksteuerverordnung vor, die tatsächlich sofort in Kraft treten sollte, denn sie gilt nur bis zum 31. Dezember 2026. Und selbst wenn: Wie soll eine kurzfristige Korrektur eigentlich genau möglich sein? Formell tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft, so ist es beschlossen und verkündet. Natürlich kann der Bundestag ein neues Gesetz erlassen, mit dem das alte aufgehoben wird. Dazu ist aber das übliche Gesetzgebungsverfahren einzuhalten, das sich möglicherweise beschleunigen lässt (z. B. durch Verzicht auf die Ausschussüberweisung, wofür allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist - und es ist ja klar, was das politisch bedeutet). Verfassungsrechtlich ist das alles möglich, organisatorisch ist das aber durchaus herausfordernd und ggf. mit hohen Kosten verbunden, wenn der Deutsche Bundestag dafür zu einer Sondersitzung zusammentreten soll. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, offensichtliche Schreibfehler ohne Gesetzgebungsverfahren durch erneute Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt zu berichtigen. Nur geht genau das hier ausnahmsweise gerade nicht: Der Gesetzgeber wollte offensichtlich, dass das Änderungsgesetz sofort in Kraft tritt, denn die Vorschriften über den vorgezogenen Bezug neuer Steuerzeichen gelten schon (und nur) 2026. Das ergibt sich aus dem neuen § 38 Abs. 3a TabStG und § 61 TabStV. Zugleich sollten die Steuertarife erst 2027 geändert werden. Die sachgerechte Regelung zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes hätte zwischen den Tarifvorschriften einerseits und den Regelungen in der Tabaksteuerverordnung differenzieren müssen. Das ist kein "technischer Fehler" und auch kein Redaktionsversehen, sondern schlicht und einfach stümperhaft gemacht. Eine bloße Ersetzung des Datums des Inkrafttretens durch den 1. Januar 2027 wäre ihrerseits fehlerhaft, weil sie den Zweck der bereits 2026 benötigten Übergangsvorschriften vereiteln würde. Noch ein nicht unwichtiges Detail zu Rückwirkung: Grundsätzlich kann der Gesetzgeber das Änderungsgesetz zum Änderungsgesetz rückwirkend zum 21. Oktober 2026 in Kraft treten lassen. Eine solche rückwirkende Herabsetzung der Steuer begegnet grundsätzlich nicht den verfassungsrechtlichen Bedenken, die für rückwirkende belastende Steuergesetze gelten. Das Bundesverfassungsgericht stellt insoweit auf den Schutz der Steuerpflichtigen vor nachträglichen Belastungen ab (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08). Das gilt hier konkret aber nicht für E-Zigaretten-Liquids: Für diese bestimmt der neu gefasste § 2 Abs. 1 Nr. 7 TabStG Steuersätze erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2027. Anders als bei Zigaretten enthält die Vorschrift keinen allgemeinen Auffangtarif für die davorliegende Zeit. Weil zugleich § 2 Abs. 1 TabStG vollständig ersetzt wird, entfällt nach dem veröffentlichten Wortlaut der bisherige Satz von 0,32 Euro je Milliliter. Für die Zeit vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 fehlt dann ein gesetzlich bestimmter Steuersatz. Das spricht für eine echte tarifliche Regelungslücke. Mangels hinreichend bestimmter gesetzlicher Bemessung dürfte die Tabaksteuer für diese Waren in diesem Zeitraum nicht auf Grundlage des bisherigen Satzes erhoben werden können. Auf der Grundlage des morgen in Kraft tretenden Änderungsgesetzes zum TabStG sind E-Zigaretten-Liquids bis zum 31. Dezember 2026 also steuerfrei. Ein Rückgriff auf einen vom Gesetzgeber mutmaßlich gewollten Tarif wäre im Steuerrecht wegen des Gesetzesvorbehalts problematisch. Und: Eine rückwirkende Änderung des Änderungsgesetzes zum 21. Oktober 2026 käme dann bezogen auf die E-Zigarettten-Liquids einer rückwirkenden Steuererhöhung gleich, stellt also eine nachträgliche Belastung dar, vor der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade schützt.
Das Gesetz sollte zum 1. Januar in Kraft treten, wer Gesetze lesen kann, soll es probieren. Selbst die einfachsten Dinge bekommt das BMF nicht hin. Was es nicht besser macht, auch niemand sonst hat es bemerkt. Avanti Dilettanti! Umsetzbar ist allerdings nicht. Es fehlen die Banderolen ... 🤡
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Was netto eine DIN-A4-Seite bewirken können... Was für ein hausgemachtes Chaos!
Zur Änderung der Tabaksteuer: Es gilt tatsächlich ab sofort der Tarif, der eigentlich erst ab dem 1. Januar 2030 gelten sollte. Das aber nur bis zum 31. Dezember 2026; ab 1. Januar 2027 sinkt er erst mal wieder (liegt aber immer noch höher als gestern) und steigt dann jährlich weiter an, bis er ab dem 1. Januar 2030 wieder das Niveau erreicht hat, das er ab 21. Oktober 2026 bis 31. Dezember 2026 gehabt haben wird. Gemäß § 15 Abs. 1 TabStG entsteht die Steuer zum Zeitpunkt der Überführung der Tabakwaren in den steuerrechtlich freien Verkehr. Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 TabStG werden Tabakwaren durch die Entnahme aus dem Steuerlager in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt. § 17 TabStG regelt die Verwendung von Steuerzeichen und die Berechnung der Steuer durch den Hersteller. Das bedeutet, dass die im Einzelhandel vorhandenen Vorräte noch verkauft werden dürfen. Danach aber nur noch zum neuen Tarif. Klingbeil will jetzt zurückrudern, weil das ein "technischer Fehler" gewesen sein soll. Das ist natürlich Unfug: Das Gesetz ist exakt so beschlossen worden, wie der Finanzausschuss es in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/8605) formuliert hatte. Art. 2 des Gesetzes sieht auch eine Änderung der Übergangsvorschriften und der Tabaksteuerverordnung vor, die tatsächlich sofort in Kraft treten sollte, denn sie gilt nur bis zum 31. Dezember 2026. Und selbst wenn: Wie soll eine kurzfristige Korrektur eigentlich genau möglich sein? Formell tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft, so ist es beschlossen und verkündet. Natürlich kann der Bundestag ein neues Gesetz erlassen, mit dem das alte aufgehoben wird. Dazu ist aber das übliche Gesetzgebungsverfahren einzuhalten, das sich möglicherweise beschleunigen lässt (z. B. durch Verzicht auf die Ausschussüberweisung, wofür allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist - und es ist ja klar, was das politisch bedeutet). Verfassungsrechtlich ist das alles möglich, organisatorisch ist das aber durchaus herausfordernd und ggf. mit hohen Kosten verbunden, wenn der Deutsche Bundestag dafür zu einer Sondersitzung zusammentreten soll. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, offensichtliche Schreibfehler ohne Gesetzgebungsverfahren durch erneute Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt zu berichtigen. Nur geht genau das hier ausnahmsweise gerade nicht: Der Gesetzgeber wollte offensichtlich, dass das Änderungsgesetz sofort in Kraft tritt, denn die Vorschriften über den vorgezogenen Bezug neuer Steuerzeichen gelten schon (und nur) 2026. Das ergibt sich aus dem neuen § 38 Abs. 3a TabStG und § 61 TabStV. Zugleich sollten die Steuertarife erst 2027 geändert werden. Die sachgerechte Regelung zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes hätte zwischen den Tarifvorschriften einerseits und den Regelungen in der Tabaksteuerverordnung differenzieren müssen. Das ist kein "technischer Fehler" und auch kein Redaktionsversehen, sondern schlicht und einfach stümperhaft gemacht. Eine bloße Ersetzung des Datums des Inkrafttretens durch den 1. Januar 2027 wäre ihrerseits fehlerhaft, weil sie den Zweck der bereits 2026 benötigten Übergangsvorschriften vereiteln würde. Noch ein nicht unwichtiges Detail zu Rückwirkung: Grundsätzlich kann der Gesetzgeber das Änderungsgesetz zum Änderungsgesetz rückwirkend zum 21. Oktober 2026 in Kraft treten lassen. Eine solche rückwirkende Herabsetzung der Steuer begegnet grundsätzlich nicht den verfassungsrechtlichen Bedenken, die für rückwirkende belastende Steuergesetze gelten. Das Bundesverfassungsgericht stellt insoweit auf den Schutz der Steuerpflichtigen vor nachträglichen Belastungen ab (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08). Das gilt hier konkret aber nicht für E-Zigaretten-Liquids: Für diese bestimmt der neu gefasste § 2 Abs. 1 Nr. 7 TabStG Steuersätze erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2027. Anders als bei Zigaretten enthält die Vorschrift keinen allgemeinen Auffangtarif für die davorliegende Zeit. Weil zugleich § 2 Abs. 1 TabStG vollständig ersetzt wird, entfällt nach dem veröffentlichten Wortlaut der bisherige Satz von 0,32 Euro je Milliliter. Für die Zeit vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 fehlt dann ein gesetzlich bestimmter Steuersatz. Das spricht für eine echte tarifliche Regelungslücke. Mangels hinreichend bestimmter gesetzlicher Bemessung dürfte die Tabaksteuer für diese Waren in diesem Zeitraum nicht auf Grundlage des bisherigen Satzes erhoben werden können. Auf der Grundlage des morgen in Kraft tretenden Änderungsgesetzes zum TabStG sind E-Zigaretten-Liquids bis zum 31. Dezember 2026 also steuerfrei. Ein Rückgriff auf einen vom Gesetzgeber mutmaßlich gewollten Tarif wäre im Steuerrecht wegen des Gesetzesvorbehalts problematisch. Und: Eine rückwirkende Änderung des Änderungsgesetzes zum 21. Oktober 2026 käme dann bezogen auf die E-Zigarettten-Liquids einer rückwirkenden Steuererhöhung gleich, stellt also eine nachträgliche Belastung dar, vor der die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade schützt.
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Wer in den kommenden Tagen in Deutschland zu Protesten aufruft oder mobilisiert, darf sich hinterher nicht mit der Ausrede herausreden, man habe doch nur Schülerproteste gewollt. Wer mobilisiert, trägt auch Verantwortung für die absehbaren Folgen seiner Mobilisierung. Sich erst hinterher von der Gewalt zu distanzieren, ist keine Haltung, sondern Verantwortungslosigkeit.
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Schon irre, dass es in Deutschland keine Demonstrationen für die Freilassung von Shani gab, dafür aber reichlich für ihre Entführer.
Alle Entführer der Deutsch- Israelin Shani Louk sind nach offiziellen israelischen Angaben nun tot. Einer befindet sich in israelischer Haft.
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»Ich verstehe nicht, warum sich alle so über die Hinrichtungen in Mekka aufregen. So läuft das nun einmal bei ihnen. Das ist die islamische Scharia in der Praxis. Ich verachte das natürlich, aber im Gegensatz zu den meisten von euch tue ich nicht so, als wäre ich schockiert. So funktioniert ihre Religion nun einmal, besonders in Mekka. Viel mehr überrascht es mich, dass einige von euch offenbar glauben, die Scharia sei eine Art mitfühlendes und einfühlsames Rechtssystem, das Menschen verschonen soll. Es ist, als hättet ihr überhaupt nicht aufgepasst.«
I don't understand why everyone is so outraged over the Mecca executions. This is what they do. This is islamic sharia law in practice. I despise it of course, but unlike most of you I don't pretend to be shocked. This is literally how their religion works, especially in Mecca. I'm a lot more surprised that some of you seem to think sharia law is some kind of compassionate and empathetic legal system that is supposed to spare people. It's like you haven't paid attention at all.
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Replying to @gaborhalasz1
Die Entgleisung hat mit den Sondierungen RRG stattgefunden. Justieren Sie Ihren Kompass.
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Ja, und haltet euch nochmal fest: Emma Dorow hat wegen der Nötigung von 270 Fluggästen eine relativ milde Strafe bekommen, während Clara Hinrichs in „Zeiten der Klimakrise“ gerade aus New York zurück geflogen ist. Emma ist heutzutage natürlich Pali
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I'm dead !!!! 😂😂😂😂😂😂
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Finde nur ich, dass das hier alles nicht zusammenpasst? Wenn man auf dem Papier Gewalt und Extremismus sowie Provokationen gegenüber der Polizei ablehnt und überparteilich sein will, warum positioniert man sich dann ganz offen links (-extrem)? Warum muss man dann in der "Checkliste für Demos und Aktionen" Tipps für Reizgaseinsätze und Festnahmen zur Verfügung stellen und vor allem auf die "Rote Hilfe" hinweisen, einer als vom Verfassungsschutz linksextrem eingestuften und beobachteten Organisation? Wieso geht man überhaupt davon aus, dass es zu Festnahmen kommen kann, ich dachte, man will friedlich sein? genz-regelt.de/#haltung
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Die Gleichheit des Sozialismus. Alle zahlen höhere Mieten.
Was ist denn, wenn das Land Berlin dann höhere Mieten verlangt als Vonovia?
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